Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin genannt - ist zum 1. Mai 2002 gegründet worden. Grundlage ihrer Entstehung ist das "Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG)" vom 22. April 2002. Die BaFin vereinigt unter ihrem Dach die drei ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe).
Ihr Hauptziel ist es, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten deutschen Finanzsystems zu sichern.
Das DIN ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin (DIN Deutsches Institut für Normung e. V., gegründet 1917). Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen.
Diese Abkürzung steht für International Accounting Standards bzw. für International Financial Reporting Standards, wobei die letztere Abkürzung die aktuellere ist.
Aufgabe dieser internationalen Standard ist es, für bilanzielle Zwecke, gemeinsamte Bewertungsvorschriften für alle Arten von Anlagegüter vorzugeben. Aus diesem Grund finden sich auch Immobilienbewertungsvorschriften in den IFRS.
Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) in London ist die Immobilienorganisation mit dem weltweit höchsten Ansehen. Sie setzt die Standards für die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung in der Immobilienwirtschaft. Längst geht der Wirkungskreis über Großbritannien und die Länder des Commonwealth hinaus.
Nationale Vereinigungen von Chartered Surveyors bestehen weltweit, auch in vielen Ländern der Europäischen Union. Die RICS Europe mit Sitz in Brüssel bildet die Dachorganisation für Europa. RICS
Deutschland hat über 1.000 Mitglieder.
mehr unter: www.rics.org
Der Sachverständigenausschuss (SVA) ist gemäß Investmentgesetz (InvG) bei den offenen Immobilienfonds eingerichtet und besteht regelmäßig aus drei unabhängigen Sachverständigen. Der SVA ist als unabhängiges Gremium mit der regelmäßigen Bewertungen des Immobilienanlagevermögens beauftragt und erstellt zu diesem Zweck ein gemeinsames Wertgutachten.
Mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs wird der Sachverständigenausschuss bei den offenen Publikumsfonds durch zwei Sachverständigen ersetzt werden, die unabhängig zwei Wertgutachten erstellen. Für die offenen Spezialfonds besteht die Möglichkeit statt der zwei Gutachten weiterhin ein Gutachten durch einen SVA erstellen zu lassen.
Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungs-Richtlinien). Die Inhalte der aus dem Jahr 1976 stammenden Verordnung sind in die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) überführt worden.
siehe Vorschriften (WertR)
Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung). Diese Verordnung ist 2010 durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ersetzt worden.
siehe Vorschriften (WertV)