Gesetze

Gesetze sind vom Parlament beschossene Sammlungen von Rechtsnormen, die gegenüber Jedermann direkt gelten.

 

Baugesetzbuch (BauGB)

Im Baugesetzbuch wird die für die Wertermittlung wesentliche Definition des Verkehrswerts/Marktwerts - in § 194 - vorgegeben.

 

Auch für die Arbeit der Gutachterausschüsse befindet sich die Rechtsgrundlage im Baugesetzbuch.

 

Ergänzt wird das Baugesetzbuch durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (immoWertV).

Bewertungsgesetz (BewG)

Das Bewertungsgesetz schreibt die Bewertung für steuerliche Zwecke vor.

 

Für die Ermittlung von Verkehrs- bzw. Marktwerten sind keine Vorschriften im Bewertungsgesetz enthalten.

 

Pfandbriefgesetz (PfandbriefG)

Im Pfandbriefgesetz ist die Bewertung für die Zwecke der Beleihung (Beleihungswertermittlung) geregelt.

 

Ergänzungen zum Pfandbriefgesetz sind in der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) aufgeführt.

  • Bewertung von Büroobjekten
  • Marktwertermittlung von Wohnobjekten
  • Bewertung von Industrieobjekten
  • Wertermittlung von Shoppingcentern
  • Definitionen: Siehe unter Wissenswertes
  • Renditedefinitionen: Siehe Wissenswertes
  • Richtlinien: Siehe Wissenswertes
  • Bewertung von Shopping Centern
  • Wohnobjekte
  • Drittverwendungsfähigkeit: Siehe Wissenswertes
  • Bewertung von Industrieimmobilien
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  • Definitionen: Siehe Wissenswertes
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