Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswertes in § 194 BauGB wie folgt definiert:

 

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Aus der Definition ist ersichtlich, dass der Begriff  „Verkehrswert" ein Synonym für „Marktwert" ist.

 

Verkehrswertgutachten können verschiedenen Zwecken dienen:

 

  • Plausibilisierung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen
  • Anteilsbewertung von Immobilieninvestments
  • Bewertungen im Zusammenhang mit Enteignungen
  • Wertermittlung bei Erbschaftsauseinandersetzungen
  • Bewertung von Schenkungen
  • Überprüfung der Angemessenheit der Erbschaftssteuer 

 

Der Verkehrswert kann über verschiedene Verfahren berechnet werden, deren Anwendung sich an der Marktüblichkeit zu orientieren hat. 

  • Bewertung von Büroobjekten
  • Marktwertermittlung von Wohnobjekten
  • Bewertung von Industrieobjekten
  • Wertermittlung von Shoppingcentern
  • Definitionen: Siehe unter Wissenswertes
  • Renditedefinitionen: Siehe Wissenswertes
  • Richtlinien: Siehe Wissenswertes
  • Bewertung von Shopping Centern
  • Wohnobjekte
  • Drittverwendungsfähigkeit: Siehe Wissenswertes
  • Bewertung von Industrieimmobilien
  • Drittverwendungsfähigkeit
  • Definitionen: Siehe Wissenswertes
  • Bewertung von Wohnimmobilien
  • Logistikimmobilien
  • Veröffentlichungen
  • Verbände
  • Aktuell
  • Forschungsprojekte
  • Vorträge
  • Flächennormen
  • Rendite
  • Marktwert
  • Richtlinien
  • Definitionen
  • Aktuell
  • Vorträge
  • Drittverwendungsfähigkeit
  • Verkehrswertgutachten
  • Referenzen