Gutachterliche Stellungnahmen

Bei Vorliegen eines Wertgutachtens kann die Notwendigkeit bestehen, dieses auf seine sachliche und fachliche Richtigkeit zu überprüfen.

 

Im Englischen hat sich dafür der Begriff „Second Opinion“ eingebürgert.

 

Neben dem Gutachten sollten auch die gleichen Unterlagen und Informationen vorliegen, die dem Originalgutachten zugrunde gelegen haben.

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