Sachwertrichtlinie in Kraft getreten

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat heute  die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL) im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

 

Die Sachwertrichtlinie ersetzt die entsprechenden Ausführungen in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR), die in anderen Teilen weiterhin in Kraft bleibt.

 

Download: Sachwertrichtlinie

 

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